Patienteninformationen

Bei Interesse an einem Therapieplatz, rufen Sie mich gerne an. Meine telefonische Sprechzeit ist mittwochs in der Zeit zwischen 12:00 - 12:45 Uhr. Nach kurzer telefonischer Rücksprache vereinbaren wir zunächst ein Erstgespräch. Bei diesem 50-minütigem Gespräch haben Sie Zeit und Raum, Ihr persönliches Anliegen zu schildern, mich kennenzulernen sowie alle weiteren Formalitäten abzuklären. Erst im Anschluss an die sogenannte probatorische Sitzung treffen wir zusammen die Entscheidung, ob eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit begonnen werden soll.

Allgemein
Psychotherapeutische Einzeltherapien umfassen i.d.R. 25 - 45 Sitzungen. Diese Kontingente können in Einzelfällen verlängert werden. Die probatorischen Sitzungen werden von der Krankenversicherung übernommen, selbst wenn es anschließend nicht zu einer Therapie kommen sollte.

Kasse
Patienten können mit Ihrer Chipkarte direkt den Psychotherapeuten aufsuchen. Während oder am Ende der probatorischen Sitzungen muss über den sogenannten Konsiliarbericht ein somatischer Befund durch den Hausarzt erhoben werden, damit eventuelle körperliche Erkrankungen bei der psychotherapeutischen Behandlung berücksichtigt werden können bzw. um auszuschließen, dass die psychischen Beschwerden eine körperliche Ursache haben. Zusätzlich muss die Durchführung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit der Kasse ab.


Privat/Beihilfe
Eine Psychotherapie durch einen approbierten Psychotherapeuten wird in der Regel von jeder privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vor Beginn der Therapie, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif festgelegt sind. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) berechnet.


Berufsgenossenschaften (BG)
Bei Berufsunfällen werden i.d.R. die Behandlungskosten von Ihrer Berufsgenossenschaft in voller Höhe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen BG vor Beginn der Therapie über die entsprechenden Modalitäten.

 

Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit die Leistungen meiner Praxis selbst zu tragen. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).